Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für neue Elektrofahrzeuge. Je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße sind aktuell Zuschüsse von 1.500 bis 6.000 Euro möglich.
In diesem Ratgeber erklären wir, wer die E-Auto-Prämie 2026 erhält, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Voraussetzungen gelten und was beim Antrag zu beachten ist.
Stand: September 2026 · Lesezeit: ca. 8–10 Minuten
Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für den Kauf und das Leasing bestimmter neuer Elektrofahrzeuge. Das Programm richtet sich an Privatpersonen mit kleinen und mittleren Einkommen und soll den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern.
Die Förderung gilt rückwirkend für förderfähige Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Seit dem 20. Mai 2026 können Anträge über das staatliche Förderportal gestellt werden.
Je nach Fahrzeugart, zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder beträgt die E-Auto-Förderung 2026 zwischen 1.500 und maximal 6.000 Euro.
Die Höhe der Förderung setzt sich aus einer Basisförderung und möglichen Zuschlägen zusammen.
| Förderbestandteil | Reines E-Auto / Brennstoffzelle | Plug-in-Hybrid / Range Extender |
|---|---|---|
| Basisförderung | 3.000 € | 1.500 € |
| Kinderzuschlag | 500 € pro Kind, max. 1.000 € | 500 € pro Kind, max. 1.000 € |
| Einkommen unter 60.000 € | + 1.000 € | + 1.000 € |
| Einkommen unter 45.000 € | insgesamt + 2.000 € Sozialzuschlag | insgesamt + 2.000 € Sozialzuschlag |
| Maximale Förderung | 6.000 € | 4.500 € |
Die höchste Förderung von 6.000 Euro ist damit bei einem förderfähigen reinen Elektroauto beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeug möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen für die höchste soziale Staffelung und den maximalen Kinderzuschlag erfüllt werden.
Die neue E-Auto-Prämie richtet sich an Privatpersonen. Entscheidend ist unter anderem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
Die allgemeine Einkommensgrenze liegt bei:
Für die Anhebung der Einkommensgrenze werden maximal zwei Kinder berücksichtigt. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro.
Wichtig ist dabei: Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung, sondern das steuerlich relevante zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.
Das Förderprogramm umfasst mehrere Formen elektrifizierter Fahrzeuge.
Für ein förderfähiges reines Elektroauto beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Durch Einkommens- und Kinderzuschläge kann die Gesamtförderung auf bis zu 6.000 Euro steigen.
Für förderfähige Brennstoffzellenfahrzeuge gelten nach Angaben der Bundesregierung dieselben Fördersätze wie für reine Elektroautos.
Auch bestimmte neue Plug-in-Hybridfahrzeuge können gefördert werden. Die Basisförderung beträgt hier 1.500 Euro.
Allerdings muss das jeweilige Fahrzeug die für das Förderprogramm vorgesehenen klimaschutzbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Deshalb sollte vor dem Kauf beziehungsweise spätestens vor der Antragstellung geprüft werden, ob das konkrete Modell tatsächlich förderfähig ist.
Auch bestimmte batterieelektrische Fahrzeuge mit Range Extender sind Teil des Förderprogramms.
Wie bei Plug-in-Hybriden gelten zusätzliche Anforderungen. Entscheidend ist deshalb immer die Förderfähigkeit des konkreten Fahrzeugs.
Die maximale Förderung ist nicht automatisch bei jedem Kauf eines Elektroautos erhältlich.
Bei einem förderfähigen reinen Elektroauto setzt sie sich beispielsweise folgendermaßen zusammen:
Damit ergibt sich eine maximale Förderung von 6.000 Euro.
Bei einem förderfähigen Plug-in-Hybrid oder Range-Extender-Fahrzeug beträgt die maximale Förderung dagegen 4.500 Euro.
Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000 Euro kauft ein förderfähiges neues Elektroauto.
Förderung: 3.000 Euro
Da das Einkommen über 60.000 Euro liegt, kommt kein zusätzlicher Sozialzuschlag hinzu.
Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 55.000 Euro kauft ein förderfähiges reines Elektroauto.
Gesamtförderung: 4.000 Euro
Eine Familie mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro kauft ein förderfähiges reines Elektroauto.
Gesamtförderung: 6.000 Euro
Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro kauft einen förderfähigen Plug-in-Hybrid.
Gesamtförderung: 4.500 Euro
Ja. Nach Angaben der Bundesregierung werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von förderfähigen Neuwagen unterstützt.
Wer ein Elektroauto leasen möchte, sollte deshalb vor Vertragsabschluss beziehungsweise Antragstellung prüfen, ob Fahrzeug, Leasingkonstellation und persönliche Voraussetzungen den aktuellen Förderbedingungen entsprechen.
Gerade bei Leasingangeboten lohnt es sich außerdem, nicht nur auf die monatliche Rate zu achten. Sonderzahlung, Laufzeit, Laufleistung, Überführungskosten und mögliche Mehrkilometer können die Gesamtkosten deutlich beeinflussen.
Das aktuelle Förderprogramm richtet sich an den Kauf beziehungsweise das Leasing von Neuwagen.
Wer ein gebrauchtes Elektroauto kaufen möchte, sollte deshalb nicht automatisch mit der neuen Kaufprämie rechnen.
Ein gebrauchtes Elektroauto kann trotzdem wirtschaftlich interessant sein – beispielsweise aufgrund eines niedrigeren Anschaffungspreises und der weiterhin bestehenden steuerlichen Vorteile für reine Elektrofahrzeuge.
Die Regelung gilt für förderfähige Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.
Das bedeutet: Auch wenn das Förderportal erst später geöffnet wurde, können förderfähige Fahrzeuge mit entsprechender Erstzulassung ab Januar 2026 grundsätzlich unter die Regelung fallen.
Das Online-Förderportal wurde am 20. Mai 2026 freigeschaltet.
Die Antragstellung erfolgt digital über das staatliche Förderportal. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vor der Antragstellung sollten Käufer sämtliche erforderlichen Angaben und Nachweise bereithalten und prüfen, ob sowohl das Fahrzeug als auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Da Förderbedingungen geändert oder konkretisiert werden können, empfiehlt es sich insbesondere bei einem geplanten Fahrzeugkauf, die aktuellen Angaben des BAFA und der Bundesregierung unmittelbar vor Vertragsabschluss beziehungsweise Antragstellung zu prüfen.
Für das Förderprogramm stellt die Bundesregierung insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit.
Nach Angaben der Bundesregierung soll das Budget voraussichtlich für etwa 800.000 Fahrzeuge bis 2029 reichen.
Wie lange die Mittel tatsächlich verfügbar sind, hängt allerdings auch davon ab, wie viele förderfähige Fahrzeuge gekauft oder geleast werden und welche Fördersummen jeweils ausgezahlt werden.
Neben der Kaufprämie gibt es für reine Elektrofahrzeuge einen weiteren wichtigen finanziellen Vorteil: die Kfz-Steuerbefreiung.
Die Steuerbegünstigung wurde verlängert. Reine Elektrofahrzeuge, die spätestens bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, können von der Kfz-Steuer befreit werden.
Die Steuerbefreiung kann grundsätzlich bis zu zehn Jahre gelten, endet nach der aktuellen gesetzlichen Regelung jedoch spätestens am 31. Dezember 2035.
Wer beispielsweise erst 2030 ein neues E-Auto zulässt, erhält deshalb nicht automatisch zehn volle steuerfreie Jahre bis 2040.
Wichtig: Diese Regelung betrifft reine Elektrofahrzeuge. Die steuerliche Behandlung von Plug-in-Hybriden unterscheidet sich davon.
Die staatliche Förderung kann den Umstieg auf ein Elektroauto finanziell attraktiver machen. Trotzdem sollte die Kaufentscheidung nicht ausschließlich von der Prämie abhängen.
Vor dem Kauf sollten unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:
Ein günstiger Kaufpreis allein bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein bestimmtes Elektroauto für den eigenen Alltag die wirtschaftlich beste Lösung ist.
Viele Käufer einer neuen E-Auto-Förderung stehen gleichzeitig vor der Frage, was mit ihrem bisherigen Benziner, Diesel, Hybrid oder älteren Fahrzeug passieren soll.
Der Verkauf des bisherigen Autos kann einen zusätzlichen Teil des notwendigen Budgets für den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug bereitstellen.
Vor dem Verkauf empfiehlt es sich, zunächst den aktuellen Fahrzeugwert realistisch einschätzen zu lassen. Dabei spielen unter anderem Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Ausstattung, Wartungszustand und vorhandene Schäden eine Rolle.
Gerade wenn ein neues Elektroauto bereits bestellt oder kurzfristig verfügbar ist, kann eine schnelle Fahrzeugabwicklung interessant sein.
Autoankaufpartner bietet hierfür persönliche Fahrzeugbewertungen unter anderem in Hamburg und weiteren Regionen Norddeutschlands an. Nach der Fahrzeugprüfung erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Ankaufangebot.
Ja. Die neue E-Auto-Prämie schreibt nicht vor, dass das bisherige Fahrzeug ebenfalls elektrisch sein muss.
Wer auf ein Elektroauto umsteigen möchte, kann seinen bisherigen Benziner, Diesel oder Hybrid unabhängig davon verkaufen.
Der Wert des alten Fahrzeugs hängt vom konkreten Zustand und der aktuellen Nachfrage ab. Gerade gut erhaltene Gebrauchtwagen können trotz zunehmender Elektromobilität weiterhin gefragt sein.
Der Verkauf des bisherigen Autos ist grundsätzlich ein eigener Vorgang und nicht automatisch an den Förderantrag für das neue Elektroauto gekoppelt.
Wer den Verkaufserlös für die Finanzierung des neuen Fahrzeugs benötigt, sollte jedoch Kaufpreis, Förderbetrag, Finanzierungsbedarf und Zeitpunkt der Auszahlung sorgfältig planen.
Die Förderung sollte nicht mit sofort verfügbarem Geld beim Autokauf gleichgesetzt werden. Entscheidend sind die jeweiligen Förder- und Auszahlungsbedingungen.
Bei staatlichen Förderprogrammen sollten die Bedingungen vor dem Fahrzeugkauf genau geprüft werden.
Für förderfähige reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Durch soziale Staffelung und Kinderzuschläge sind insgesamt bis zu 6.000 Euro möglich.
Für förderfähige Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender beträgt die Basisförderung 1.500 Euro. Mit den maximal möglichen Zuschlägen kann die Gesamtförderung bis zu 4.500 Euro betragen.
Grundsätzlich liegt die Grenze bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für bis zu zwei berücksichtigungsfähige Kinder steigt sie um jeweils 5.000 Euro und damit auf maximal 90.000 Euro.
Ja. Pro berücksichtigungsfähigem Kind gibt es 500 Euro zusätzlich. Maximal werden zwei Kinder und damit insgesamt bis zu 1.000 Euro Kinderzuschlag berücksichtigt.
Die maximale Förderung von 6.000 Euro ist bei einem förderfähigen reinen Elektroauto beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeug möglich, wenn zusätzlich die Voraussetzungen für den maximalen Sozialzuschlag und den vollen Kinderzuschlag erfüllt werden.
Ja. Sowohl Kauf als auch Leasing förderfähiger Neuwagen können unter das Programm fallen.
Das aktuelle Programm konzentriert sich auf den Kauf und das Leasing von Neuwagen.
Die Antragstellung erfolgt online über das staatliche Förderportal unter Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Förderportal ist seit dem 20. Mai 2026 geöffnet. Die Förderung gilt für förderfähige Fahrzeuge mit Erstzulassung seit dem 1. Januar 2026.
Mit der neuen E-Auto-Förderung erhalten Privatpersonen wieder einen direkten finanziellen Zuschuss beim Kauf oder Leasing bestimmter neuer Elektrofahrzeuge.
Für reine Elektroautos sind mindestens 3.000 Euro Basisförderung vorgesehen. Abhängig von Einkommen und Familiengröße kann die Förderung auf bis zu 6.000 Euro steigen. Bei förderfähigen Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender sind maximal 4.500 Euro möglich.
Zusätzlich bleibt die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge ein wichtiger finanzieller Vorteil.
Da es sich um ein laufendes staatliches Förderprogramm handelt, können sich Details ändern. Wer einen Fahrzeugkauf plant, sollte deshalb unmittelbar vor Kauf, Zulassung und Antragstellung die aktuellen Informationen der Bundesregierung und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüfen.
Stand dieses Artikels: September 2026.
Für die Angaben in diesem Artikel wurden insbesondere offizielle Informationen der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Finanzen verwendet.
Hinweis: Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können geändert werden. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden offiziellen Förderbedingungen.
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