Sie möchten Ihr Auto verkaufen und haben Fragen zu Fahrzeugbewertung, Ankauf, Bezahlung, Abholung oder Abmeldung? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um den Autoankauf, den Autoverkauf an einen Händler, Fahrzeuge mit Schäden und unseren Autoankauf vor Ort in Hamburg und weiteren Regionen.
Sie übermitteln uns zunächst die wichtigsten Fahrzeugdaten. Anschließend vereinbaren wir einen Termin zur persönlichen Fahrzeugbewertung. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Ankaufangebot.
Wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden, stimmen wir Kaufvertrag, Zahlung, Fahrzeugübergabe und gegebenenfalls die Abholung mit Ihnen ab.
Über unser Online-Formular können Sie zunächst Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand und weitere Fahrzeugdaten übermitteln. Die eigentliche Bewertung erfolgt anhand des konkreten Fahrzeugs und seines Zustands.
Die Fahrzeugbewertung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Für die Fahrzeugbewertung berücksichtigen wir unter anderem:
Marke und Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Motorisierung, Ausstattung, Pflegezustand, Wartungshistorie, TÜV/HU, vorhandene Schäden, technische Defekte und die aktuelle Marktnachfrage. Deshalb lässt sich ein seriöser Ankaufspreis nicht ausschließlich anhand von Marke und Baujahr bestimmen.
Ja. Unsere Fahrzeugbewertung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden anschließend selbst, ob Sie das Ankaufangebot annehmen möchten.
Nicht unbedingt. Nach Terminvereinbarung kann die Fahrzeugbewertung je nach Standort direkt bei Ihnen vor Ort oder an einem vereinbarten Treffpunkt stattfinden.
Gerade für Verkäufer in Hamburg und den von uns bedienten Regionen erspart das häufig die Fahrt zu mehreren Ankaufstellen.
Nach der persönlichen Fahrzeugbewertung kann in der Regel direkt ein individuelles Ankaufangebot erstellt werden. Die Terminverfügbarkeit hängt unter anderem vom Fahrzeugstandort und der aktuellen Tourenplanung ab.
Wenn Sie auf Inserate, zahlreiche Nachrichten und mehrere Probefahrten verzichten möchten, kann der Verkauf an einen gewerblichen Autoankäufer eine Alternative zum Privatverkauf sein. Sie übermitteln zunächst Ihre Fahrzeugdaten, lassen das Fahrzeug bewerten und entscheiden anschließend, ob Sie das Angebot annehmen möchten.
Beim Privatverkauf lässt sich unter Umständen ein höherer Verkaufspreis erzielen. Dafür müssen Sie sich selbst um Inserat, Kommunikation, Besichtigung, Probefahrt, Kaufvertrag und Übergabe kümmern.
Beim Autoverkauf an einen Händler steht dagegen häufig eine schnellere und unkompliziertere Abwicklung im Vordergrund.
Welche Variante besser ist, hängt davon ab, ob Ihnen maximaler Preis oder möglichst wenig Aufwand wichtiger ist.
Nein. Ein Fahrzeug muss nicht grundsätzlich repariert werden, bevor Sie es verkaufen. Auch Autos mit technischen Defekten, Unfallschäden oder abgelaufenem TÜV können für einen Ankauf infrage kommen.
Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, zunächst prüfen zu lassen, welchen Wert das Fahrzeug im aktuellen Zustand besitzt.
Eine professionelle Fahrzeugaufbereitung ist nicht erforderlich. Ein sauberer Zustand kann die Besichtigung jedoch erleichtern und sorgt dafür, dass der tatsächliche Pflegezustand besser beurteilt werden kann.
Ja. Auch Fahrzeuge mit 150.000, 200.000 oder mehr Kilometern können weiterhin einen relevanten Marktwert besitzen.
Entscheidend sind unter anderem Modell, Motorisierung, Wartung, Alter und allgemeiner Fahrzeugzustand.
Ja. Auch ein Fahrzeug mit Motorschaden kann noch einen erheblichen Restwert besitzen.
Bei der Bewertung spielen unter anderem Fahrzeugmodell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung und Art des Motorschadens eine Rolle.
Vorhandene Werkstattdiagnosen oder Kostenvoranschläge können bei der Einschätzung hilfreich sein.
Ja. Fahrzeuge mit Getriebeschaden können ebenfalls angekauft werden.
Eine kostspielige Getriebereparatur ist vor dem Verkauf nicht zwingend erforderlich.
Zunächst kann geprüft werden, welchen Wert das Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand besitzt.
Ja. Wir bewerten auch Unfallfahrzeuge.
Sowohl Fahrzeuge mit kleineren Karosserieschäden als auch stärker beschädigte Unfallwagen können grundsätzlich für einen Ankauf infrage kommen.
Hilfreich sind möglichst genaue Angaben zum Schaden sowie vorhandene Bilder, Gutachten oder Reparaturkalkulationen.
Ja. Auch ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden kann noch einen Restwert haben.
Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugtyp, Alter, Ausstattung, beschädigte Bauteile und Verwertungsmöglichkeiten.
Ja. Ein technischer Defekt bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug unverkäuflich ist.
Wir prüfen unter anderem Fahrzeuge mit Motorproblemen, Getriebeschäden, Elektronikproblemen oder anderen technischen Mängeln.
Ja. Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge können grundsätzlich angefragt werden.
Teilen Sie uns bei der Anfrage mit, weshalb das Fahrzeug nicht mehr fährt und wo es aktuell steht.
Bei erfolgreichem Ankauf kann anschließend geprüft werden, wie die Abholung organisiert wird.
Ja. Sie können grundsätzlich auch ein Auto ohne TÜV verkaufen.
Eine abgelaufene Hauptuntersuchung bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug keinen Wert mehr besitzt.
Bei der Bewertung berücksichtigen wir den allgemeinen Fahrzeugzustand und vorhandene Mängel.
Nein. Neuer TÜV ist für einen Fahrzeugverkauf nicht grundsätzlich erforderlich.
Wenn erhebliche Reparaturen notwendig wären, kann es wirtschaftlich sogar sinnvoller sein, das Fahrzeug im aktuellen Zustand zu verkaufen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Modell, Alter, Kilometerstand, technischer Zustand und die Gründe, weshalb das Fahrzeug keinen gültigen TÜV besitzt.
Bei erfolgreichem Ankauf kann je nach Standort eine Fahrzeugabholung vereinbart werden.
Das ist insbesondere bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen, Unfallwagen oder Autos mit technischen Schäden hilfreich.
Innerhalb unseres vereinbarten Einsatzgebietes kann die Abholung nach erfolgreichem Ankauf kostenlos erfolgen.
Die konkreten Details werden vor Abschluss des Fahrzeugverkaufs mit Ihnen abgestimmt.
Ja. Hamburg gehört zu unserem zentralen Einsatzgebiet.
Wir sind unter anderem in verschiedenen Hamburger Bezirken und Stadtteilen für Fahrzeugbewertungen unterwegs.
Unser Einsatzgebiet umfasst Hamburg sowie zahlreiche Städte in Nord- und Nordostdeutschland und weiteren von uns abgedeckten Regionen. Dazu gehören beispielsweise Städte in: Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt.
Je nach Standort ist das möglich.
Wenn Ihre Stadt nicht ausdrücklich aufgeführt ist, können Sie uns trotzdem Ihre Fahrzeugdaten und den Fahrzeugstandort übermitteln. Wir prüfen anschließend, ob eine Bewertung beziehungsweise Abholung möglich ist.
Die konkrete Zahlungsart wird vor Abschluss des Kaufvertrags mit Ihnen abgestimmt.
Wichtig ist, dass die Zahlung transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Die Zahlungsmodalitäten werden vor der Fahrzeugübergabe vereinbart.
Sie wissen dadurch bereits vor Abschluss des Verkaufs, wie und wann die Zahlung erfolgt.
Das Ankaufangebot basiert auf dem tatsächlich festgestellten Zustand des Fahrzeugs.
Deshalb ist es wichtig, bekannte Schäden und Mängel bereits bei der Anfrage möglichst vollständig anzugeben.
Ja. Der Fahrzeugverkauf wird schriftlich festgehalten. Im Kaufvertrag werden die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug, Verkäufer, Käufer und zur Übergabe dokumentiert.
In der Regel benötigen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, Personalausweis oder Reisepass, vorhandene Fahrzeugschlüssel. Zusätzlich hilfreich sind: Serviceheft, TÜV-Berichte, Wartungsrechnungen, Reparaturbelege, Gutachten, Werkstattdiagnosen.
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II muss zunächst geklärt werden, weshalb das Dokument fehlt. Da der Eigentumsnachweis eindeutig sein muss, kann ein regulärer Fahrzeugverkauf dadurch erschwert oder zunächst unmöglich sein.
Ja. Auch ein Fahrzeug mit nur einem vorhandenen Schlüssel kann grundsätzlich verkauft werden.
Die Anzahl der Schlüssel kann allerdings Bestandteil der Fahrzeugbewertung sein.
Ja. Auf Wunsch kann die Fahrzeugabmeldung nach dem Verkauf übernommen werden.
Die genaue Vorgehensweise wird im Rahmen der Fahrzeugübergabe vereinbart.
Grundsätzlich kann ein Fahrzeug auch angemeldet übergeben werden.
Wie mit Kennzeichen und Abmeldung verfahren wird, sollte jedoch eindeutig im Kaufvertrag beziehungsweise bei der Übergabe vereinbart werden.
Je nach vereinbarter Abwicklung können die Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben oder vor Übergabe entfernt werden.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten möchten, sprechen Sie dies vor der Fahrzeugübergabe an.
Grundsätzlich können Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller angefragt werden. Dazu gehören unter anderem Fahrzeuge von: Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW, Audi, Opel, Ford, Skoda, Seat, Toyota, Hyundai, Kia, Renault, Peugeot und vielen weiteren Marken.
Ja. Auch Transporter und leichte Nutzfahrzeuge können für einen Ankauf infrage kommen.
Ja. Auch einzelne Firmenfahrzeuge oder mehrere Fahrzeuge aus einem Fuhrpark können angefragt werden.
Ja. Auch Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge können bewertet werden.
Dabei spielen neben den klassischen Fahrzeugdaten insbesondere Modell, Alter, Laufleistung und Zustand eine Rolle.
Ja. Ein hohes Fahrzeugalter schließt einen Ankauf nicht automatisch aus.
Auch ältere Fahrzeuge können abhängig von Modell, Zustand und Ausstattung weiterhin interessant sein.
Grundsätzlich kann auch ein finanziertes Fahrzeug verkauft werden.
Dafür muss unter anderem geklärt werden, welche Ablösesumme noch offen ist und wo sich die Zulassungsbescheinigung Teil II befindet.
Bei einem Leasingfahrzeug gehört das Fahrzeug in der Regel nicht dem Nutzer selbst. Ein Verkauf ist deshalb nur möglich, wenn dies mit dem Leasinggeber entsprechend geregelt wird.
Grundsätzlich ja, sofern eindeutig geklärt ist, wer zum Verkauf des Fahrzeugs berechtigt ist und die notwendigen Unterlagen vorliegen.
Wenn Sie Ihr Auto in Hamburg verkaufen möchten, können Sie über Autoankaufpartner eine persönliche Fahrzeugbewertung anfragen.
Unser Service richtet sich an Fahrzeughalter aus verschiedenen Hamburger Bezirken und Stadtteilen.
Ja. Fahrzeugbewertungen können je nach Terminplanung in verschiedenen Hamburger Bezirken und Stadtteilen vereinbart werden.
Dazu gehören unter anderem Altona, Wandsbek, Harburg, Bergedorf sowie weitere Teile Hamburgs.
Ja. Auch Unfallfahrzeuge können in Hamburg bewertet werden.Teilen Sie uns möglichst genau mit, welche Schäden vorhanden sind und ob das Fahrzeug noch fahrbereit ist.
Ja. Auch ein Fahrzeug ohne gültigen TÜV kann für unseren Autoankauf in Hamburg infrage kommen.
Eine vorherige Reparatur oder neue Hauptuntersuchung ist nicht grundsätzlich notwendig.
Sie möchten Ihr Auto verkaufen und wissen noch nicht, welchen Wert Ihr Fahrzeug hat? Oder Sie haben eine allgemeine Frage oder finden Ihr Anliegen nicht direkt bei unseren Leistungen? Schreiben Sie uns kurz. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.
Wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.