Welche Unterlagen brauche ich beim Autoverkauf?

Wer sein Auto verkaufen möchte, sollte die wichtigsten Fahrzeugunterlagen möglichst vollständig bereithalten. 

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Unterlagen Sie beim Autoverkauf benötigen, welche Dokumente zusätzlich hilfreich sind und was Sie tun können, wenn einzelne Fahrzeugpapiere fehlen.

Lesezeit ca. 6 Minuten

Welche Unterlagen sollten beim Autoverkauf bereitliegen?

Für einen geordneten Autoverkauf sind vor allem die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II wichtig. Halten Sie außerdem Ihren Ausweis, den vorhandenen HU-Bericht und einen schriftlichen Kaufvertrag bereit. Servicebelege, Reparaturrechnungen und Unterlagen zu Schäden helfen, den Zustand des Fahrzeugs nachvollziehbar zu machen.

Welche zusätzlichen Dokumente nötig sind, hängt vom Fahrzeug ab. Besonders bei einer laufenden Finanzierung, einem Firmenwagen oder fehlenden Papieren sollten Sie die Abwicklung vor einem Verkauf klären. Einen Überblick über die übrige Vorbereitung gibt unser Ratgeber Auto für den Verkauf vorbereiten.

1. Zulassungsbescheinigung Teil I – der Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Zulassung. Dazu gehören unter anderem das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), technische Daten und Angaben zum eingetragenen Halter.

Prüfen Sie, ob das Dokument vorhanden und lesbar ist. Bei einem zugelassenen Fahrzeug wird es im Fahrbetrieb mitgeführt; zur vereinbarten Fahrzeugübergabe sollte es bereitliegen. Was bei einem Verlust zu tun ist, lesen Sie in Abschnitt 12.

2. Zulassungsbescheinigung Teil II – der Fahrzeugbrief

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Fahrzeugbrief, enthält Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs und Angaben zu Haltereinträgen. Sie ist für die spätere Zulassung besonders wichtig. Allein der Besitz dieses Dokuments beweist jedoch nicht das Eigentum am Fahrzeug.

Zeigen Sie das Dokument einem ernsthaften Käufer zur Prüfung, händigen Sie es aber erst im Rahmen der vereinbarten Abwicklung aus. Fahrzeug, Schlüssel und Papiere sollten erst übergeben werden, wenn die vollständige Zahlung geklärt und erfolgt ist. Liegt Teil II bei einer Bank oder ist er verloren gegangen, klären Sie das vorab; dazu finden Sie Hinweise in Abschnitt 11 und 13.

3. Personalausweis oder Reisepass

Käufer und Verkäufer sollten die Identität der jeweils anderen Vertragspartei prüfen. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zum Termin mit und achten Sie darauf, dass Name und Anschrift im Kaufvertrag richtig erfasst werden.

Wenn eine andere Person das Auto in Ihrem Namen verkauft, sollte auch ihre Berechtigung nachvollziehbar sein. Tragen Sie in den Vertrag nur die für die Abwicklung nötigen personenbezogenen Angaben ein.

4. HU-Bericht und Nachweis der Hauptuntersuchung

Der letzte HU-Bericht dokumentiert die Untersuchung und gegebenenfalls festgestellte Mängel. Legen Sie den vorhandenen Bericht zur Besichtigung bereit und geben Sie ihn bei der Fahrzeugübergabe mit.

Falls der Bericht fehlt, fragen Sie bei der Prüforganisation nach einer Zweitschrift oder einem verfügbaren Nachweis. Stellen Sie eine gültige Hauptuntersuchung nur dann in Aussicht, wenn sie tatsächlich vorliegt.

5. Serviceheft und Wartungsnachweise

Ein Serviceheft oder eine digitale Servicehistorie zeigt, welche Inspektionen dokumentiert wurden. Legen Sie vorhandene Nachweise geordnet bereit, insbesondere zu regelmäßigen Wartungen und größeren Servicearbeiten.

Ist die Historie nicht vollständig, benennen Sie die vorhandenen Einträge und Belege ehrlich. Eine fehlende Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass eine Arbeit nicht durchgeführt wurde – ohne Nachweis sollte sie aber auch nicht als belegt dargestellt werden.

6. Werkstattrechnungen und Reparaturbelege

Ergänzend zum Serviceheft können Rechnungen konkrete Reparaturen belegen. Besonders hilfreich sind Belege über Arbeiten an Motor, Getriebe, Kupplung, Fahrwerk, Bremsen oder Steuerkette beziehungsweise Zahnriemen.

Bei Elektrofahrzeugen können auch Unterlagen zu Arbeiten am Hochvoltsystem relevant sein, sofern solche Arbeiten erfolgt sind. Bewahren Sie vorhandene Rechnungen zusammen auf und unterscheiden Sie klar zwischen einer dokumentierten Reparatur und einer bloßen Werkstattempfehlung.

7. Gutachten und Unterlagen zu Unfallschäden

Gab es einen Unfall oder einen größeren Schaden, legen Sie vorhandene Gutachten, Fotos, Kostenvoranschläge und Reparaturrechnungen bereit. So können Käufer nachvollziehen, welcher Bereich betroffen war und was anschließend repariert wurde.

Bekannte Unfallschäden sollten beim Verkauf offen angegeben und im Kaufvertrag passend dokumentiert werden. Liegen zu einer älteren Reparatur keine Unterlagen mehr vor, sagen Sie das ausdrücklich, statt ihren Umfang zu schätzen.

8. CoC-Papiere – wann sind sie relevant?

Das Certificate of Conformity (CoC) ist eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung mit technischen Angaben zur Fahrzeugtypgenehmigung. Es kann insbesondere bei bestimmten Zulassungs- oder Importvorgängen relevant sein.

Wenn das CoC-Dokument vorhanden ist, legen Sie es zu den Fahrzeugunterlagen. Fehlt es, ist das nicht mit einem fehlenden Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief gleichzusetzen. Klären Sie bei einem Importfahrzeug oder einer besonderen Zulassung frühzeitig, welche Nachweise benötigt werden.

9. Fahrzeugschlüssel und Zubehör

Schlüssel und Zubehör sind keine Fahrzeugpapiere, gehören aber zur Vorbereitung der Übergabe. Zählen Sie alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel und stellen Sie vereinbarte Zusatzteile zusammen, etwa einen zweiten Radsatz, Dachboxschlüssel oder Ladekabel.

Halten Sie im Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll fest, wie viele Schlüssel und welche Zubehörteile tatsächlich übergeben werden.

10. Schriftlicher Kaufvertrag

Ein schriftlicher Kaufvertrag dokumentiert die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer. Verwenden Sie für einen Privatverkauf eine aktuelle Vorlage, die zum konkreten Fahrzeugverkauf passt. Die Unterschiede zwischen Privatverkauf und Händlerverkauf erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Diese Angaben sollten Sie festhalten

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Marke, Modell, FIN und gegebenenfalls Kennzeichen
  • abgelesener Kilometerstand und Kaufpreis
  • bekannte Schäden und vereinbarte Angaben zum Zustand
  • übergebene Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Zubehörteile
  • Datum und Uhrzeit von Zahlung und Fahrzeugübergabe
  • Vereinbarung zur Ab- oder Ummeldung

Beim Privatverkauf sind auch die Regelungen zur Sachmängelhaftung im verwendeten Vertrag zu beachten. Verlassen Sie sich dafür nicht auf eine selbst formulierte Kurzformel.

11. Was tun, wenn der Fahrzeugbrief fehlt?

Prüfen Sie zuerst, warum die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht bei Ihnen liegt. Bei einem finanzierten Fahrzeug kann sie bei der Bank hinterlegt sein; dann ist nicht automatisch ein Ersatzdokument zu beantragen.

Ist Teil II tatsächlich verloren gegangen oder gestohlen worden, wenden Sie sich für das Ersatzverfahren an die zuständige Zulassungsbehörde. Klären Sie frühzeitig, welche Unterlagen benötigt werden und wann das neue Dokument verfügbar sein kann. Vereinbaren Sie keine Übergabe von Papieren, die Sie noch nicht beschaffen oder freigeben lassen konnten.

12. Was tun, wenn der Fahrzeugschein fehlt?

Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil I, melden Sie den Verlust bei der zuständigen Zulassungsbehörde und erkundigen Sie sich nach einem Ersatz. Das ist besonders wichtig, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist oder der Käufer es später ummelden möchte.

Teilen Sie einem Kaufinteressenten offen mit, dass Teil I fehlt, und klären Sie vorab, wie die Übergabe und spätere Zulassung erfolgen sollen.

13. Unterlagen bei einem finanzierten Auto

Bei einer Finanzierung reicht die übliche Dokumentenliste oft nicht aus. Fragen Sie die Bank vor dem Verkauf nach der aktuellen Ablösesumme, dem Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II und den Bedingungen für ihre Freigabe.

Stimmen Sie außerdem ab, wie Kaufpreiszahlung und Ablösung der Finanzierung zeitlich zusammenpassen. Die genaue Abwicklung richtet sich nach Ihrem Vertrag und den Vorgaben der Bank. Versprechen Sie dem Käufer keinen sofortigen Fahrzeugbrief, solange seine Freigabe nicht geklärt ist.

14. Unterlagen beim Verkauf eines Firmenwagens

Bei einem Firmenfahrzeug sollte erkennbar sein, welches Unternehmen verkauft und wer den Vertrag für dieses Unternehmen schließen darf. Halten Sie deshalb Unternehmensdaten, gegebenenfalls eine Vollmacht und die Fahrzeugunterlagen bereit.

Ob eine Rechnung oder ein anderer Verkaufsbeleg auszustellen ist und welche Angaben er enthalten muss, sollte das Unternehmen für seinen konkreten Verkauf klären. Wartungs- und Reparaturnachweise sind auch bei Firmenfahrzeugen hilfreich.

15. Unterlagen bei der Fahrzeugübergabe

Gehen Sie bei der Übergabe gemeinsam durch, was laut Kaufvertrag mitgegeben wird: Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, vorhandener HU-Bericht, Service- und Reparaturnachweise, gegebenenfalls CoC, Fahrzeugschlüssel und vereinbartes Zubehör.

Beide Seiten sollten eine unterschriebene Ausfertigung des Kaufvertrags erhalten. Halten Sie fest, wenn ein Dokument oder Zubehörteil ausnahmsweise später nachgereicht wird. Die Übergabe von Fahrzeug und Papieren sollte zur vereinbarten Zahlung passen.

Checkliste: Unterlagen für den Autoverkauf

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden oder Verbleib geklärt
  • Ausweis für die Identitätsprüfung bereit
  • vorhandenen HU-Bericht herausgesucht
  • Servicehistorie und Reparaturrechnungen zusammengestellt
  • Unterlagen zu bekannten Unfall- oder sonstigen Schäden bereitgelegt
  • CoC bei Bedarf und sofern vorhanden geprüft
  • Schlüssel und vereinbartes Zubehör gezählt
  • passenden Kaufvertrag vorbereitet
  • bei Finanzierung Ablösung und Freigabe mit der Bank geklärt
  • Zahlung, Übergabe und Ab- oder Ummeldung abgestimmt

Fazit: Papiere früh prüfen, Übergabe klar vereinbaren

Die beiden Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Fahrzeugpapiere für die übliche Abwicklung. HU-Bericht, Servicehistorie und Reparaturbelege machen den Zustand nachvollziehbar; bei Finanzierung oder fehlenden Papieren sollten Sie zusätzliche Schritte frühzeitig klären.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenes Inserat anbieten möchten, können Sie bei Autoankaufpartner eine kostenlose Fahrzeugbewertung anfragen. Teilen Sie dabei mit, welche Unterlagen vorhanden sind und ob eine Finanzierung oder ein fehlendes Dokument zu beachten ist.

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